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Existenzschutz

Erwerbsunfähigkeitsversicherung

Bei einer teilweisen Erwerbsminderung erhält der Arbeitnehmer 10-20 Prozent seines letzten Bruttoeinkommens. Bei voller Erwerbsminderung zahlt der Staat rund 40 Prozent des Bruttoeinkommens aus dem zuletzt ausgeübten Beruf.

Arbeitnehmer, die vor dem 2. Januar 1961 geboren wurden, haben noch Anspruch auf die gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente. Für alle anderen gibt es, seit dem 01.01.2001, keine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente mehr, sondern lediglich die Erwerbs­minderungs­rente.

Wer zwischen den Zeilen liest, merkt: Die Erwerbs­minderungs­rente wird erst geleistet, wenn ein Arbeitnehmer tatsächlich keiner Erwerbstätigkeit mehr – egal in welchem Beruf – nachgehen kann. Das heißt, beispielsweise: Ein Handwerker, der seiner eigentlichen Arbeit nicht oder nur noch stark reduziert nachgehen kann, könnte verpflichtet werden in einen Bürojob zu wechseln, wenn er dort mehr Stunden am Tag arbeiten kann als in seinem eigentlichen Beruf.

Darüber hinaus ist die Höhe der Erwerbs­minderungs­rente im Vergleich zum regulären Einkommen ein deutlicher Einschnitt in die finanzielle Situation der meisten Arbeitnehmer. Und hier kommt die private Vorsorge ins Spiel.

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